Bei Verbrauchern ist zunehmend ein gestiegenes Umweltbewusstsein spürbar. Sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Umfeld. Durch dieses veränderte Nutzungsverhalten werden nicht nur Produktions- und Recyclingketten neu überdacht. Auch das eigene Handeln im Hinblick auf Umweltschutz wird stärker hinterfragt. Die Verpackungsindustrie und Gesetzgeber reagieren dementsprechend: Mehrwegverpackungen finden immer mehr Verwendung.
Nicht zuletzt die Entwicklungen rund um Corona haben diesen Prozess beschleunigt: Lieferdienste wurden stärker genutzt und die Betriebsrestaurants haben Take-away-Konzepte etabliert und ausgebaut. Unter dem Aspekt einer verstärkten Nutzung ist der nachhaltige Umgang mit Ressourcen unabdingbar.
Positive Bilanz schon nach kurzer Nutzungsdauer
Mehrwegverpackungen sind – wie der Name schon sagt – nach einem Reinigungsprozess für eine mehrmalige Benutzung bestimmt. Oft können diese Verpackungen über mehrere Jahre wiederverwendet werden. Bezugnehmend auf die Emission von Treibhausgasen erreichen sie schon nach 10 – 15 Nutzungen eine positive Bilanz gegenüber herkömmlichen Einwegverpackungen.
Gesetzliche Regelungen gegen die Müllflut
Wie gravierend die Problematik ist, zeigt ein Blick in die Statistik: 2019 haben 42 % der Deutschen mindestens einmal im Monat ein To-Go, Take-away- oder Bring-Angebot genutzt. In Summe sind über 18 Millionen Tonnen Verpackungsmüll entstanden! Jeder Deutsche ist insgesamt für durchschnittlich 227,55 Kilogramm Müll verantwortlich.
Um dem steigenden Müllproblem Herr zu werden, sind mehrere Gesetze auf den Weg gebracht worden: Seit Juli 2021 gilt ein EU-weites Verbot von Einwegbesteck und -tellern aus Plastik. Gleiches gilt für Trinkhalme, Rührstäbe sowie Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol. Mit Beginn dieses Jahres sind zudem alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig und ab dem kommenden Jahr sind Gastronomen verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative für Außer-Haus Gerichte anzubieten.
Kreislaufsysteme haben sich in der Gemeinschaftsverpflegung etabliert
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Mehrwegsystem in die eigenen Unternehmensabläufe zu integrieren. Ein klassisches Pfandsystem hat sich in der Gemeinschaftsverpflegung jedoch nicht als praktikabel erwiesen. Größte Hürde dabei: Konsumenten müssen „gefühlt“ mehr bezahlen. Gerade bei größeren Bestellungen greifen Kunden dann tiefer in die Tasche. Andererseits hat sich auch gezeigt, wenn das Pfand zu niedrig ist, kommen Verpackungen nicht oder nur sehr verspätet zurück.
In den Betriebsrestaurants haben sich deshalb Kreislaufsysteme etabliert: Hier muss einmalig ein Kundenkonto angelegt werden. Über einen QR-Code kann dann die Mehrwegverpackung mit der Bestellung und dem Kunden verknüpft und zugeordnet werden. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls über den QR-Code. Kosten entstehen den Kunden nur, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Mehrwegverpackungen nicht wieder zurückgegeben werden.
Mehrwegpflicht in der Gemeinschaftsverpflegung
Fazit: Mehrwegverpackungen sind aus der Betriebsgastronomie nicht mehr wegzudenken
Zunehmende finden Mehrwegverpackungen auch in den Betriebsrestaurants Verwendung.
Dabei haben sich vor allem Kreislaufsysteme in der Branche etabliert und lassen sich z. B. mit Automaten auch nutzerfreundlich umsetzen.
Mit dem Einsatz von Mehrwegverpackungen können Betriebsrestaurants nicht nur dem gesteigerten Umweltinteresse der Gäste gerecht werden, sondern auch einen entscheidenden Beitrag für den Umweltschutz leisten. Spätestens ab 2023 besteht die Pflicht, Mehrwegverpackungen als Alternative anzubieten.