Nicht vergessen: Mehrwertsteueranhebung ab 01.01.2024
Die Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 % auf Speisen in Restaurants und Cafés ist beschlossen. Trotz heftigem Gegenwind und Warnrufen gilt ab dem 1. Januar wieder der alte Mehrwertsteuersatz.
Auch Gastronomen in der Gemeinschaftsverpflegung sind verpflichtet, ihre Kassensysteme entsprechend umzustellen – meist werden dafür nur wenige Klicks benötigt. Unseren Kunden bieten wir natürlich entsprechende Unterstützung an: Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich gern an service@kamasys.de.
Sie haben Fragen oder möchten mehr erfahren? Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin: